Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. September 2020 erstellt.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Der Altersstrukturcheck der AUVA besteht aus einem allgemeinen Teil und einem registrierungspflichtigen Tool.

  • Der allgemeine Teil mit Informationen betreffend „Allgemeines“, „Registrierung“ und „Zum Tool“ sowie „Kontakt“, „Impressum“, „Datenschutzerklärung“ und "Barrierefreiheit" entspricht den gesetzlichen Anforderungen gemäß WZG.
    Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Seiten „Allgemeines“, „Registrierung“ und „Zum Tool“ sowie „Kontakt“, „Impressum“, „Datenschutzerklärung“ und "Barrierefreiheit". Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
  • Das registrierungspflichtige Tool soll es den registrierten Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, den Ist-Stand der Altersverteilung in Betrieben zu erheben und die zukünftige Entwicklung der Altersstruktur abzuschätzen. Gemäß WZG kann auf diese mobile Anwendung die Ausnahmeregelung WZG § 2 Abs. 3 lit.g angewendet werden. Darunter fallen Inhalte, die nur für eine geschlossene Gruppe von Personen und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbar sind und die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden. Bei einer grundlegenden Überarbeitung des Tools werden die Vorgaben der Barrierefreiheit gemäß WZG integriert werden.

Feedback

Die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit unserer Webseite ist uns ein Anliegen.

Wenn Ihnen im allgemeinen Teil des Altersstrukturchecks Barrieren auffallen, die Sie bei der Benutzung unserer Webseite behindern, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an alternsgerechtes-arbeiten@auva.at mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Zudem können Sie sich über ein Kontaktformular an die Kontaktstelle der Sozialversicherung wenden: Formular zur Meldung von Barrieren

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular zur Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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